Anmeldeformular Ankörung / Junghunde-Wesensbeurteilung
Vizslas, mit denen gezüchtet werden soll, müssen gesund, wesensfest und frei von zuchtausschliessenden Fehler sein. Die notwendigen Dokumente können Sie weiter unten einsehen oder downloaden. Erfüllt der Hund alle gesundheitlichen Anforderungen und die weitere Voraussetzungen, kann er zur Ankörung angemeldet werden. Die Ankörung besteht aus der Kör- und Verhaltensbeurteilung, der Formwert-Beurteilung sowie den Zusatzübungen (Schleppe/Fährte, Verlorenensuche und dem Verhalten im Wasser).
Kurz-/Drahthaar-Vizslas mit den absolvierten Prüfungen HZP, ÖTV, BICP oder VGP sind, unter Bedingungen, von den Zusatzübungen befreit.
Ausführungsbestimmungen zur Ankörung (AbzA) und Zuchtreglement inklusive Ergänzungen
Ankörung in 2026
Am 30. Oktober 2026 plant die Zuchtkommission ein Ankörung. Die Zuchtkommission behält sich das Recht vor die Anzahl Teilnehmer zu beschränken.
Interessenten werden gebeten, sich so rasch wie möglich bei der Zuchtwartin zu melden (zuchtwart@vizslaclub.ch).
Teilnehmer schicken mit ihrer Anmeldung: zuchtwart@vizslaclub.ch, Nicole Schrijver, Rösslimatte 8, 5637 Beinwil (Freiamt) bitte
- eine Kopie des Original-Stammbaum ihres Hundes
- eine Kopie des Original-Augentests (ECVO)
- eine Kopie des Original-Skelettuntersuchungen (Dysplasie Kommission: HD / ED / OCD)
- eine Kopie des DNA-Profils
Rechnung wird von der Kassierin verschickt.
Anmeldeschluss: 14. September 2026 (Datum des Poststempels)
Ort: Region Flums.
Zeitplan: Je nach Anzahl Teilnehmer, vielleicht nur am Nachmittag
Startzeit: wird veröffentlicht sobald die defintive Anzahl Teilnehmer bekannt ist
Zeit Anmeldung Teilnehmer (Abgabe original-Dokumente & Gegenstände): wird über Mail bekannt gegeben
| Wesensrichter | Reto Wehrle Max Stacher |
| Formwertrichterin | Elisabeth Feuz |
Neu seit 1. Juli 2024 - DNA-Profil für Zuchthunde
SKG: neue Bestimmungen Zucht - gültig ab 01.07.2024
Anmeldeformular Ankörung
Was wird an der Ankörung alles verlangt?
Kör- und Verhaltensbeurteilung (Wesenstest)
- wie verhält sich der Hund in einer Menschengruppe
- wie reagiert er auf eine Menschengruppe, die sich auf ihn zu bewegt
- geht er durch eine Menschengasse
- bleibt er in einem sich langsam und schnell schliessenden Kreis von Menschen
- lässt er sich anfassen
- wie verhält sich der Hund im Spiel mit dem Wesensrichter und mit dem Besitzer
- wie reagiert der Hund auf optische Reize, z.B. flatternde Tücher, Schirm, der aufgespannt wird, Plastikbändel, usw. usw.
- wie reagiert der Hund auf akustische Reize, z.B. Glocke, Hupe, Rätsche, Rassel usw.
- wie reagiert der Hund auf den Schuss (9 mm Schreckschuss-Pistole) – es werden 2 bis 3 Schüsse aus etwa 20-30 m Distanz zum Hund abgegeben.
Formwert
Der Richter wird den Hund im Stand und in der Bewegung sehen und beurteilen wollen. Im Stand wird er das Gebiss kontrollieren, die Widerristhöhe messen und Muskeln sowie Festigkeit des Rückens tasten. In der Bewegung, die in einem flotten Trab erfolgen sollte, wird das Gangwerk beurteilt. Es lohnt sich, das saubere, flotte Traben wie auch das «Zähne zeigen» und Widerristhöhe messen vor der Ankörung zu üben. Ihre und des Richters Nerven werden geschont und ein speditiver Ablauf der Beurteilung ist gewährleistet.
Zusatzübungen
- Ausarbeiten einer Schleppe / Fährte mit einem selbst gewählten Gegenstand
- Verlorensuche im Feld von drei eigenen Gegenständen
- Wasser: Apportieren aus tiefem Wasser, mit Schuss
Empfehlung
Wir empfehlen, dass der Hund von einer Person zur Ankörung gebracht und vorgeführt wird, mit der er sehr vertraut ist.
Es kann sich für die Beurteilung ungünstig auswirken, wenn die ganze Familie (Erwachsene und Kinder) auf dem Platz anwesend ist, da diese den Junghund gerne von den gestellten Aufgaben ablenken.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Zuchtwartin:
Nicole Schrijver
Mobile 076 437 12 95
zuchtwart@vizslaclub.ch
Infoblatt zur Ankörung296 KB
Augenkontrolle
Hier finden Sie Informationen über Augenkrankheiten und Augen-Test bei Vizslas.
Augenkrankheiten bei den Vizslas
Bis vor wenigen Jahren waren gravierende Augenkrankheiten bei unseren Vizslas in der Schweiz weitgehend unbekannt. Dann traten vereinzelt vererbbare Augenprobleme auf. Dank Ihrem Verständnis und Interesse an gesunden Hunden haben Sie dem Antrag zur obligatorischen Augenkontrolle vor der Ankörung zugestimmt.
Vererbbare Augenkrankheiten sind u.a.
•Ektropium
•Entropium
•Distichiasis
•PRA (degenerierte Netzhaut)
•Katarakt (Linsentrübung, grauer Star)
•Goniodysplasie / Glaukom (grüner Star)
95% der mit den Anlagen betroffenen Hunde erkranken nicht.
Aber, und das ist das Problem, sie können ihre Erbanlagen weitervererben. Je mehr vererbt wird, umso grösser wird die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung.
Der Augentest
Der Augentest
Sie melden Ihren Hund bei einem zugelassenen Ophthalmologen an. Dort wird der Druck in der Augenkammer gemessen (Gonioskopie), danach werden dem Hund spezielle Augentropfen im zeitlichen Abstand verabreicht und danach kann der Arzt die Augen abschliessend beurteilen. Die Gonioskopie, diese wichtige Untersuchung zum Ausschliessen der Goniodysplasie, wird bisher an Hundeausstellungen nicht angeboten.
Dieser Augentest ist für Ihren Hund völlig schmerzfrei, wenn auch vielleicht nicht ganz stressfrei.
Die obligate Augenuntersuchung gilt für Hunde, die zur Zucht zugelassen werden wollen, aber es wäre für die Mediziner, den Zuchtverantwortlichen und unserer Rasse dienlich, wenn Sie mit Ihrem Hund zum Augentest gingen; so hätten wir einen guten Überblick, wie sich das Problem weiterentwickelt. Nach den Erfahrungen der Ophthalmologen und anderer Rasseclubs weiss man: Genau so schnell wie sich die Erbanlagen ausbreiten, kann man sie mit guter Zuchtauswahl und Kontrollen eindämmen, so dass wir in 2 bis 3 Jahren praktisch keine Augenprobleme bei unseren Hunden mehr haben.
Kosten Augentest
Die Untersuchung kostet je nach Region ca. CHF 170.

