Wissenswertes
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Hundedatenbank AMICUS ersetzt Hundedatenbank ANIS ab 01.01.2016
Information_Hundedatenbank_VSKT_ASVC.pdf
Ab dem 1. Januar 2016 wird eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die aktuelle ANIS-Hundedatenbank ersetzen.
Zur Verbesserung der Datenqualität werden die Gemeinden bei der Erfassung und Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter künftig eine zentrale Rolle spielen. Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte werden wie bisher für die Registrierung der Hunde verantwortlich sein. Hundehalterinnen und Hundehalter werden auf www.amicus.ch Zugang zu ihren Daten und zu denjenigen ihrer Hunde haben. ANIS wird den Betrieb des Kundendienstes der neuen Hundedatenbank übernehmen. Durch diesen wertvollen Support werden Nutzer der Datenbank bei der Erledigung ihrer gesetzlichen Pflicht, dem Erfassen der Hundedaten, professionell unterstützt.
Informationen zur Anwendung der Applikation werden gleichzeitig mit der Produktivschaltung auf der Startseite www.amicus.ch publiziert.
Quelle: Gesellschaft Schweizer Tierärzte und Tierärztinnen GST http://www.gstsvs.ch
Überarbeitete Tierschutzverordnung in Kraft
Die Neuerungen in der Schweizerischen Tierschutzverordnung sind ab 1. September 2008 in Kraft. Zu diesem Thema haben wir Ihnen folgende PDFs zusammen gestellt:
- Die neue Tierschutzverordnung (TschV) – Vorgaben und Konsequenzen (Herausgeber SKG)
- Gesetzestexte Tierschutzverordnung des Bundesamtes

