SKN Sachkundenachweis für neue Hundehalter obligatorisch
Seit dem 01.09.2008 gilt das neue Tierschutzgesetz und die neue Tierschutzverordnung.
Künftig müssen alle Hundehalter einen obligatorischen Kurs absolvieren. Auch jene, die schon seit Jahren Hunde führen oder züchten, müssen bei jedem neuen Hund den Praxiskurs wiederholen. Sind zwei Personen als Hundebesitzer registriert, müssen beide Personen den Kurs absolvieren – für neue Hundehalter sind dies Theorie & Praxis.
Ziel des Kurses ist es, dem Hundeführer ein Basiswissen zu vermitteln, um den richtigen Umgang mit dem Hund zu gewährleisten.
Da das Kurs-Angebot erst im Aufbau ist, gilt eine Übergangsfrist bis 1.9.2010. Alle die nach dem 1.9.2008 einen neuen Vierbeiner in die Familie holten, haben mit dem/den Kursen Zeit bis 1.9.2010.
Obligatorischer Theoriekurs für Ersthunde-Besitzer vor dem Kauf des Hundes
Haben Sie zuvor noch keinen Hund gehalten, müssen Sie vor dem Kauf des Hundes den Theoriekurs à 4* Lektionen besuchen. Es werden Themen wie Rassenkunde, Eigenschaften und Bedürfnisse, Informationen zu Zucht und Welpen, Hund und Recht, Gesundheit, Lerntheorie, Verhalten und Kommunikation behandelt.
* Das BVET schreibt den Kursinhalt klar vor. Dieser muss in mindestens 4 Lektionen übermittelt werden. Da es sehr viel Information ist, teilen viele Ausbildner, entsprechend den vom BVET genehmigten Lehrplänen, diese auf 5 oder 6 Lektionen auf.
Obligatorischer Praxiskurs mit dem Hund für alle
Nach Einzug des Hundes ins neue Heim, haben Sie ein Jahr Zeit das praktische Training mit dem Hund zu durchlaufen. In 5 Lektionen werden unter anderem Themen wie Lobwort, Leinenführigkeit, Rückruf, Abbruchsignal, Sitz, Platz aufgebaut, was die Basis für ein weiterführendes Training ist.
SKN-Kurse bei unserem zertifizierten Club-Mitglied – Regula Hofstetter
Wir freuen uns, dass Regula Hofstetter die Zertifizierung während einer mehrmonatigen Ausbildung erlangt hat und heute offizielle Kurse zur Erlangung des Sachkundenachweises für Hundehalter durchführt. Wenn Sie interessiert sind, den Kurs bei einer fachkundigen Person mit viel «Vizsla-Kompetenz» zu besuchen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie Regula Hofstetter,
Mobile 078 835 91 08 oder hofstetter@finedog.ch – www.finedog.ch
Ps. Sollten weitere Mitglieder zertifiziert sein, senden Sie bitte ein Mail an Jacqueline Sitje.
Weitere, interessante Links für Sie zusammen gesucht
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Überabeitete Tierschutzverordnung in Kraft
Die Neuerungen in der Schweizerischen Tierschutzverordnung sind ab 1. September 2008 in Kraft.
Zu diesem Thema haben wir Ihnen folgende PDFs zusammen gestellt:
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Hundehalterbrevet
Alles Wissenswerte über das Hundehalterbrevet der SKG.
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Publikationen auf www.vizslaclub.ch
Unser grosses Anliegen ist eine aktuelle und vielseitige Website von und über den Vizsla und über das Clubleben.
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- Erfolgsmeldungen bleiben 6 Monate ab Prüfungs-/Ausstellungsdatum aufgeschaltet und werden wieder entfernt.
- Ein Archiv würde schnell den Datenrahmen sprengen und wird deshalb nicht geführt.
Bilder dürfen als persönliches, privates Andenken heruntergeladen werden. Diese bleiben aber urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Erstellers/Fotografen.
Wichtig
Haben Sie einen Clubanlass oder eine Prüfung im Clubinteresse fotografiert und stellen uns diese für die Galerie zu, gehen wir davon aus, dass darauf gezeigte Personen mit der Aufschaltung einverstanden sind und wir keine Rechte Dritter verletzen. Der MVCS lehnt jede Haftung ab.
Wollen Sie uns Bilder für die Publikation in der Galerie zusenden, beachten Sie bitte diese Regeln:
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